Informationen zu den Richtlinien

Richtlinien 93/43 EWG des Rates über Lebensmittelhygiene:
Lebensmittel und Futtermittel, die behandelt, gelagert, verpackt, ausgelegt und befördert werden, sind vor Kontamination zu schützen, das sie zum Verzehr ungeeignet oder gesundheitsschädlich machen bzw. derart kontaminieren, daß ein Verzehr in diesem Zustand unzumutbar wäre.
Insbesondere müssen Lebensmittel und Futtermittel so aufbewahrt und/oder geschützt werden, daß das Risiko einer Kontamination möglichst gering gehalten wird. Ungeziefer ist durch geeignete Verfahren zu kontrollieren.


